Bund will EEG-Umlage ab 2021 senken – 08/2020

Der Bund will ab dem 1. Januar 2021 Haushaltsmittel einsetzen, um die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) zu senken.[1] Dazu will er die Einnahmen nutzen, die er ab 2021 aus dem Handel von Brennstoffemissions-Zertifikaten erhält. Die gesenkte EEG-Umlage solle alle StromnutzerInnen in Deutschland entlasten, schreibt die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2030.


Glossar:

Übertragungsnetzbetreiber betreiben die Strominfrastruktur überregional und gewährleisten so die Stromversorgung.

LetztverbraucherInnen sind die Personen oder Unternehmen, die den Strom verbrauchen. (z.B. im Haushalt)

Elektrizitätsversorger liefern den Strom an die LetztverbraucherInnen. (z.B. Stadtwerke)

Mit AnlagenbetreiberInnen sind hier Personen gemeint, die eine Anlage zur Erzeugung Erneuerbarer Energie betreiben (z.B. Photovoltaik-Anlage).


1)      Was ist die EEG-Umlage?

Die EEG-Umlage finanziert den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Sie ist in § 60 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definiert. Durch die EEG-Umlage werden die Ausgaben ausgeglichen, die die Übertragungsnetzbetreiber (siehe Glossar) für den Neubau von Anlagen für Erneuerbare Energie haben.

Das funktioniert so:

Eine Anlagenbetreiberin, Frau Grün, installiert bspw. eine Solaranlage auf ihrem Dach. Diese Anlage geht dann ans Netz, der Strom wird also in das Stromnetz eingespeist. Frau Grün bekommt vom Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Geld für die Einspeisung. (Einspeisevergütung)

Der ÜNB bekommt allerdings an der Strombörse weniger Geld für den Strom, als er Frau Grün für die Einspeisung gezahlt hat.

So entsteht dem Übertragungsnetzbetreiber ein Minus.

Dieses Minus legt die EEG-Umlage auf alle LetztverbraucherInnen (=StromnutzerInnen) um. So zahlen alle StromnutzerInnen in ihren Stromkosten auch ihren Anteil, um diesen Minusbetrag auszugleichen. Die Stromkosten zahlen sie an die Elektrizitätsversorger und die geben den Anteil dann an die Übertragungsnetzbetreiber weiter. So tragen alle StromnutzerInnen dazu bei, Erneuerbare Energien zu fördern.

2)      Wie wird sie gesenkt?

Der Bund will Einnahmen nutzen, die er durch die Bepreisung von fossilen Kohlendioxidemissionen erhält, um die EEG-Umlage zu verringern.

Das funktioniert so:

Der Bund hat im Dezember 2019 mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) die rechtliche Grundlage für ein System geschaffen, in dem Zertifikate für Emissionen aus Brennstoffen gehandelt werden. Dieses nationale Emissionshandelssystem wird ab Januar 2021 in Deutschland eingeführt.

Ein Emissionszertifikat berechtigt Personen oder Unternehmen dazu, eine Tonne Treibhausgase in einem bestimmten Zeitraum auszustoßen. Das Emissionshandelssystem soll so die Emissionen aus fossilen Brennstoffen begrenzen. Wenn nun jemand solche Zertifikate veräußert, hat er die Erlöse an den Bund zu zahlen, § 10 Abs. 4 BEHG.

Diese neuen Einnahmen will der Bund ab 1.1.2021 dafür nutzen, die EEG-Umlage zu reduzieren.[2] Dazu hat er die Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) geändert. Die neuen Regelungen in § 3 Abs. 3 Nr. 3a, Abs. 3a und Abs. 9 EEV ermöglichen es dem Bund jetzt, die EEG-Umlage durch Haushaltsmittel zu senken.

3)      Hintergrund

Der Bund möchte die EEG-Umlage senken, um BürgerInnen und Wirtschaft beim Strompreis zu entlasten. So steht es im Klimaschutzprogramm 2030.


Quelle:
[1] https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/193/1919381.pdf
[2] https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975202/1673502/768b67ba939c098c994b71c0b7d6e636/2019-09-20-klimaschutzprogramm-data.pdf