Geschäftsführer, Vorstände und Abteilungsleiter sind rechtlich verpflichtet, in ihrem Zuständigkeitsbereich die Betreiberpflichten des Umwelt- und Arbeitsschutzes einzuhalten. Sie haften andernfalls persönlich. Auch Beauftragte haben die rechtliche Verpflichtung zur Kontrolle der Umsetzung der Betreiberpflichten. Nur wer die Details seiner rechtlichen Verantwortung kennt, kann seine persönlichen Haftungsrisiken reduzieren. Auch wenn die Vielfalt der einzuhaltenden Vorschriften des Umwelt- und Arbeitsschutzes Unternehmen zu überfordern scheint, ändert dies nichts an der Verpflichtung zur gerichtsfesten Organisation und an der möglichen Haftung und der persönlichen Strafbarkeit der verantwortlichen Personen. Wenn ein Unfall passiert, stehen die Verantwortlichen im Fokus von Behörden, Staatsanwaltschaft und der Öffentlichkeit.
Im Seminar erfahren Sie – verständlich für Nichtjuristen – wer im Detail wofür im Umwelt- und Arbeitsschutz verantwortlich ist, wer in welchem Ausmaß wofür haftet und wie die Verpflichtungen am einfachsten umgesetzt werden können. Das Seminar vermittelt Ihnen praxisorientiert, wie sie die Betreiberpflichten des Umwelt- und Arbeitsschutz bestimmen, delegieren, kontrollieren und aktuell halten, um Ihre persönliche Haftung zu reduzieren. Das Seminar zeigt Ihnen die wichtigen Tipps zum richtigen Umgang mit Polizei und Staatsanwaltschaft auf, wenn es dennoch zu Untersuchungen in ihrem Unternehmen kommt.
Top Themen
- Grundlagen der rechtlichen Verantwortung von natürlichen und
juristischen Personen und Organen - Resultierende Pflichten des Arbeitgebers aus Umwelt- und Arbeitsschutz
- Leitungsfunktionen und Verantwortlichkeiten
- Richtiges Verhalten beim Besuch von Polizei und Staatsanwaltschaft
- Wege zur gerichtsfesten Organisation
- Implementierung eines Strafrechtsmanagementsystems
Zielgruppe:
- Geschäftsführer, Vorstände und Unternehmer
- Fach- und Führungskräfte mit Verantwortung im Umwelt- und Arbeitsschutz oder Qualitätsmanagement von Unternehmen aus Produktion, Handel und Dienstleistung
- Umweltgutachter
- Umweltbeauftragte
- Unternehmensberater
- Rechtsabteilungen mit Fokus betrieblicher Umweltschutz