Die steigende Anzahl gesetzlicher Vorschriften und die zunehmende Komplexität von Gebäuden führen zu höheren Haftungsrisiken, die bis zur persönlichen Haftung der Gebäudeeigentümer und Betreiber führen können. Ab sofort können Facility Manager, Eigentümer und Betreiber ihr Risiko einfach und effizient mit „gutwin FM Compliance“ minimieren.
Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien
Unternehmen sind ihrer Rolle als Betreiber und Arbeitgeber bewusst. Viele Organisationen nutzen bereits das gutwin-Rechtsmanagementsystem zur Wahrnehmung ihrer Pflichten im EHS-Bereich. Im Immobilienbereich gibt der Gesetzgeber keine konkreten Handlungsweisen und Pflichtmaßnahmen vor, sondern beschränkt sich auf Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien. Ein Betreiber ist also selbst gefordert, geeignete Maßnahmen zur Erfüllung seiner Pflichten, wie die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften und vertraglich vereinbarten Verpflichtungen im Rahmen des Facility Managements zu erfüllen.
So funktioniert „gutwin FM Compliance“
Gutwinski Management zeigt Gebäudeeigentümern, Betreibern und Facility Managern den Weg aus dem Vorschriften-Dschungel: „gutwin FM Compliance“ identifiziert die relevanten haftungsbezogenen Verpflichtungen aus Rechtsvorschriften und Normen im Bereich des Facility Managements und verankert deren Einhaltung wirksam im Unternehmen. Das Modul besteht aus der im Rechtsmanagement für den gerichtsfesten Betrieb seit mehr als 25 Jahren erprobten „gutwin-Software“ und dem für Facility Manager relevanten gesetzlichen und normativen Content. Die „gutwin-Software“ und die Betreiberpflichten aus Rechtsvorschriften stammen von Gutwinski Management, einem der führenden Anbietern von betrieblichen Rechtsmanagement im deutschsprachen Raum, die Betreiberplichten aus Normen vom praxiserfahrenen Facility Management-Beratungsunternehmen Dr. Odin GmbH.
Mehr als ein Nachschlagewerk
„Gutwin FM Compliance“ ist jedoch mehr als ein Nachschlagewerk. Die Betreiberpflichten können den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Form von Aufgaben zugewiesen werden. Die User können sich dabei sowohl auf ihren Zuständigkeitsbereich fokussieren, aber auch über Begriffe und Strukturnummern gemäß GEFMA 200 und DIN 276 nach rechtlichen und normativen Verpflichtungen suchen. Für die Arbeitsvorbereitung helfen Gruppierungen von Tätigkeiten oder auch Qualifikationen. Führungskräften wird es ermöglicht, den Legal Compliance-Status bereichs-, anlagen-, personen- oder themenbezogen zu prüfen. Damit können Facility Manager, aber auch Führungskräfte, ihre Aufsichtspflicht gemäß §9 und 130 OWiG einfach und effizient erfüllen und dadurch ihr Haftungsrisiko minimieren bzw. eine gerichtsfeste Organisation sicherstellen.