Modul Anforderungen

Anforderungen

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Aufzeichnungen zu führen:

  • über alle tödlichen Arbeitsunfälle
  • über alle Arbeitsunfälle, die eine Verletzung eines Arbeitnehmers mit einem Arbeitsausfall von mehr als drei Kalendertagen zur Folge haben
  • über alle Ereignisse, die beinahe zu einem tödlichen oder schweren Arbeitsunfall geführt hätten
  • Verbandsbuch für Unfälle mit Erster Hilfe
    Die Aufzeichnungen sind mindestens sieben Jahre aufzubewahren. Arbeitgeber sind verpflichtet, auf Verlangen Berichte über bestimmte Arbeitsunfälle zu erstellen und zu übermitteln.
Modul Lösung

Lösung mit gutwin

  • Erfassen und bewerten Sie systematisch Ihre Unfälle und Beinaheunfälle
  • Legen Sie Maßnahmen zur künftigen Vermeidung von Unfällen fest und aktualisieren Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung
  • Erstellen Sie die Unfallmeldung an die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung DGUV
  • Werten Sie die Unfälle und Beinaheunfälle über umfangreiche Unfallstatistiken aus
  • Fassen Sie den Unfall zur Information und Schulung der Mitarbeiter – samt Bildern – zusammen
  • Erfüllen Sie die gesetzlich geforderte Archivierung der Dokumentation der Arbeitsunfälle von sieben Jahren mittels der gutwin Datenbank
Modul Vorteil

Ihre Vorteile

  • Zeigen Sie den Mitarbeitern, wie lange das Unternehmen bereits unfallfrei war
  • Erstellen Sie Auswertungen über die Unfallhäufigkeit an bestimmten Arbeitsplätzen/Anlagen, Art der Verletzung/Körperteile, Anzahl der Ausfallstage pro Arbeitsunfall
  • Erstellen Sie die Unfalldokumentation
  • Klassifizieren und analysieren Sie die Ursachen der Unfälle und Beinaheunfälle
Gutwinski Icon Check Question

Sind Sie sicher, dass Sie ein vollständiges Unfallmanagement im Unternehmen eingeführt haben?

Werden Unfälle und Beinaheunfälle dokumentiert und Maßnahmen daraus abgeleitet?
ja
nein
Gratulation!
Wir unterstützen Sie und bieten Ihnen die Lösung!
Gutwinski Management GmbH