
Anforderungen
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, für alle chemischen und biologischen Gefahrstoffe Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und ein Gefahrstoffkataster zu führen.
Im Falle eines Arbeitsunfalls, z.B. mit schwerer Körperverletzung, prüft der Staatsanwalt als erstes, ob eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung und ein aktuelles Gefahrstoffkataster vorliegen. Eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung und ein aktuelles Gefahrstoffkataster ist eine wesentliche Voraussetzung für die persönliche Haftungsreduktion der Geschäftsführer und des Managements.