Modul Anforderungen

Anforderungen

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, die mit der Arbeit verbundenen Gefahren zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz festzulegen.

Im Falle eines Arbeitsunfalls, z.B. mit schwerer Körperverletzung, prüft der Staatsanwalt als erstes, ob eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorliegt. Eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung ist eine wesentliche Voraussetzung für die persönliche Haftungsreduktion der Geschäftsführer und des Managements.

Modul Lösung

Lösung mit gutwin

Mit der gutwin Gefährdungsbeurteilung

  • ermitteln und bewerten Sie einfach die möglichen Gefahren von Arbeitsplätzen oder Tätigkeiten sowie Arbeitsmitteln und
  • definieren die Maßnahmen zum Arbeitsschutz und dokumentieren diese.

Die Muster-Gefährdungseinträge erleichtern Ihnen die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung wesentlich. Auf Knopfdruck erstellt sich die Betriebsanweisung aus der Gefährdungsbeurteilung.

Modul Vorteil

Ihre Vorteile

  • Mit der gutwin Gefährdungsbeurteilung erstellen Sie gemäß den gesetzlichen Vorgaben einfach und zum Nutzen des Unternehmens die Gefährdungsbeurteilungen.
  • Gefährdungsbeurteilungen aus Mustergefährdungseinträgen einfach erstellen: Muster-Gefährdungseinträge, die Ihnen in der gutwin Software zur Verfügung stehen und die Sie an Ihre Gegebenheiten anpassen können, erleichtern Ihnen die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung wesentlich. Sie klicken in der Auflistung der Mustergefährdungseinträge jene Gefährdungen an, die am Arbeitsplatz bzw. bei der Tätigkeit bestehen – daraus erstellt sich automatisch die Grundgefährdungsbeurteilung, die Sie in wenigen Schritten weiter verfeinern können.
  • Die Betriebsanweisung erstellt sich aus der fertiggestellten Gefährdungsbeurteilung automatisch: per Knopfdruck erstellt sich aus der fertiggestellten Gefährdungsbeurteilung automatisch die Betriebsanweisung für Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Arbeitsmittel.
  • Zeigen Sie Ihren Mitarbeitern in der gutwin Software beim Arbeitsplatz nicht nur die Rechtspflichten, sondern auch die Betriebsanweisung und die Gefährdungsbeurteilung. Einfach können Sie in der gutwin Software die Betriebsanweisung und die Gefährdungsbeurteilung den Arbeitsplätzen zuweisen, sodass die Mitarbeiter sowohl Betriebsanweisung und die Gefährdungsbeurteilung als auch die Rechtspflichten, die sie dort einzuhalten haben, sehen und aufrufen können.
Gutwinski Icon Check Question

Sind Sie sicher, dass Sie eine adäquate Gefährdungsbeurteilung umgesetzt haben?

Liegen für alle Arbeitsplätze und Arbeitsmittel aktuelle Gefährdungsbeurteilungen vor?
ja
nein
Gratulation!
Wir unterstützen Sie und bieten Ihnen die Lösung!
Gutwinski Management GmbH