
Anforderungen
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, die mit der Arbeit verbundenen Gefahren zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz festzulegen.
Im Falle eines Arbeitsunfalls, z.B. mit schwerer Körperverletzung, prüft der Staatsanwalt als erstes, ob eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorliegt. Eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung ist eine wesentliche Voraussetzung für die persönliche Haftungsreduktion der Geschäftsführer und des Managements.