Ziel:
Ziel des Workshops ist es, ein optimal implementiertes, betriebliches Rechtsmanagement im Allgemeinen zu erläutern und die generellen Haftungsfolgen bei mangelnder Umsetzung darzustellen.
Inhalt:
Wir führen in Ihrem Unternehmen einen Workshop mit einem im Betriebsanlagenrecht und in Bezug auf die Haftungsrisiken erfahrenen Juristen durch. Bei komplexeren Anlagen empfehlen wir auch einen im EHS-Bereich erfahrenen Techniker dazu zunehmen.
In dem Workshop wird anhand der notwendigen Aufbau- und Ablauforganisation im Allgemeinen erläutert, welche generellen Haftungsrisiken für Führungspositionen bestehen und wie Risiken grundsätzlich zweckmäßig minimiert werden können.
An Hand der Judikatur wird von unseren Juristen dargestellt, welche Anforderungen an eine gerichtsfeste Organisation im EHS-Bereich bestehen und welche Maßnahmen Unternehmen setzen sollten um eine gerichtsfeste Organisation umzusetzen.
Wesentlicher Schwerpunkt des Workshops ist die generelle Erläuterung wirksamer Umsetzungsmöglichkeiten der Delegations- sowie Kontroll- und Aufsichtspflicht gemäß §9 und 130 OWiG, auf deren Basis die meisten einschlägigen Verwaltungsstrafen im betrieblichen Bereich basieren.
Neben dem Verwaltungsstrafrecht werden auch allgemein die straf- und zivilrechtlichen Risiken sowie die Haftungsprinzipien für Unternehmen im Allgemeinen dargestellt.