Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Pflichtverletzung mit Strafe bedroht ist, mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden. Das Höchstmaß der Geldbuße richtet sich nach dem für die Pflichtverletzung angedrohten Höchstmaß der Geldbuße.
Deshalb wird im deutschen Standardwerk zu Compliance Management, „Corporate Compliance – Handbuch der Haftungsvermeidung im Unternehmen“, herausgegeben von C.E. Hauschka, ausgeführt:
„Schon wegen der erheblichen Bußgelddrohung gegen das Unternehmen hat dieses
• ein evidentes und
• massives Interesse daran, dass die erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen durchgeführt werden.“