Wenn Abteilungsleiter, Werkleiter, Standortleiter in ihren Zuständigkeitsbereichen Aufsichtsmaßnahmen zur Einhaltung der Rechtspflichten unterlassen haben, deren Verletzung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist

  • und wenn durch gehörige Aufsicht der Verstoß gegen das Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzrecht
  • verhindert oder
  • wesentlich erschwert worden wäre,

liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Siehe §§ 9, 130 OWiG

Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Pflichtverletzung mit Strafe bedroht ist, mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden. Das Höchstmaß der Geldbuße richtet sich nach dem für die Pflichtverletzung angedrohten Höchstmaß der Geldbuße.

Deshalb wird im deutschen Standardwerk zu Compliance Management, „Corporate Compliance – Handbuch der Haftungsvermeidung im Unternehmen“, herausgegeben von C.E. Hauschka, ausgeführt:

„Schon wegen der erheblichen Bußgelddrohung gegen das Unternehmen hat dieses
• ein evidentes und
massives Interesse daran, dass die erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen durchgeführt werden.“

Wie oft ist die Einhaltung der Betreiberpflichten zu kontrollieren?

  • Eine Kontrolle einmal jährlich genügt keinesfalls.
    BayObLG NJW 2002, 766
  • Eine Kontrolle im halbjährlichen Turnus mag zur Verhinderung verbotenen Verhaltens ausreichen.
    Bay ObLG NJW 202, 766 BGH WuW/E 2329; OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 231
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Daher stellt sich die Frage:

Kontrollieren die Geschäftsführer und Vorstände belegbar die Einhaltung der Betreiberpflichten?

Geschäftsführer und Vorstände haben die Einhaltung der delegierten Betreiberpflichten zu kontrollieren.

Wenn Sie Fragen zum Produkt haben – rufen Sie mich an oder senden Sie mir eine eMail.

Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Barbara Janschka
Teamleiterin Deutschland Rechtsmanagement
bjanschka@gutwinski.com
+43 1 866 32-37

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Hier finden Sie näherer Informationen. Am zielführendsten: Schauen Sie sich das doch über ein Testkonto näher an. Wir präsentieren Ihnen auch gerne die gutwin Software mit der Durchführung der Kontrolle der Betreiberpflichten vor Ort.

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Gutwinski Management GmbH