Sind die Betreiberpflichten identifiziert, gilt es im Unternehmen zu bestimmen, wer für deren Umsetzung verbindlich verantwortlich ist. Die Betreiberpflichten sind daher an Verantwortliche im Unternehmen zu delegieren

Wer ist im Unternehmen für die Delegation der Betreiberpflichten verantwortlich?

Die Geschäftsführung bzw. der Vorstand

  • hat die Gesamtverantwortung und Allzuständigkeit für das Unternehmen
  • ist für die Umsetzung der Betreiberpflichten des Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzrechts verantwortlich
  • ist für die Organisation des Rechtsmanagements zuständig

Geschäftsführer bzw. Vorstände können nicht alle Betreiberpflichten des Unternehmens eigenhändig selbst erfüllen, sondern sie müssen die Umsetzung der Einhaltung der Rechtspflichten an Mitarbeiter delegieren. 

Die Betreiberpflichten delegiert

  • die oberste Managementebene an
  • die 2. Managementebene, diese an
  • die 3. Managementebene
  • etc.

Ist die Delegation der Betreiberpflichten im Unternehmen nicht ausreichend organisiert, so haften dafür die Geschäftsführer und Vorstände.

Schon aus diesem Grund stellt sich die Frage:

Sind in Ihrem Unternehmen die einzelnen Betreiberpflichten an Verantwortliche delegiert, die für die Umsetzung der Betreiberpflichten verbindlich verantwortlich sind?

Delegation – Schritt 1: Delegieren Sie nicht abstrakte Verantwortlichkeiten für die Einhaltung von Betreiberpflichten, sondern delegieren Sie konkrete Betreiberpflichten

Beschränken Sie sich im Unternehmen nicht darauf, abstrakte Verantwortlichkeiten für die Einhaltung von Betreiberpflichten festzulegen und zu delegieren, sondern delegieren Sie konkrete Betreiberpflichten. Wenn Sie abstrakte Verantwortlichkeiten für Betreiberpflichten delegieren ist noch nicht bestimmt, welche konkreten Betreiberpflichten umzusetzen sind. Schlussendlich geht es darum sicherzustellen, dass die konkreten Betreiberpflichten tatsächlich umgesetzt sind. Dies ist am einfachsten sicherzustellen, wenn konkrete Betreiberpflichten delegiert werden. Abstrakte Delegationsschreiben, mit denen an Manager delegiert wird, alle Betreiberpflichten in ihrem Zuständigkeitsbereich umzusetzen, stellen dies – wie Erfahrung zeigt – nicht ausreichend sicher.

Delegation – Schritt 2: Delegieren sie die konkrete Betreiberpflicht bis an die Mitarbeiter, die die Umsetzung tatsächlich verantwortlich durchführen.

Wenn Sie Betreiberpflichten von einer Managementebene an die nächste und so weiter delegieren, besteht die Gefahr, dass die Betreiberpflicht auf einer Managementebene „stecken“ bleibt und nicht bis an die Mitarbeiter delegiert wird, die die Umsetzung tatsächlich verantwortlich durchführen sollen. Bestimmen Sie daher bei jeder Betreiberpflicht, wer die Umsetzung tatsächlich verantwortlich durchführt und delegieren sie die Betreiberpflicht konkret an diese Mitarbeiter.

Wenn Sie Fragen zum Produkt haben – rufen Sie mich an oder senden Sie mir eine eMail.

Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Barbara Janschka
Teamleiterin Deutschland Rechtsmanagement
bjanschka@gutwinski.com
+49 (0)211 13866 467

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Rechtspflichten

Gutwinski Management GmbH