Rechtsänderung – Schritt 1: Bestimmen Sie regelmäßig die Gesetze, Verordnungen etc. die die EU, der Bund, das zuständige Land und die Kommune sowie die Berufsgenossenschaften geändert haben.
Als Erstes gilt es eine Vorgangsweise festzulegen, wie sie systematisch und regelmäßig über alle Änderungen des Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzrechts, die die EU, der Bund, das zuständige Land, die Kommune und die Berufsgenossenschaften erlassen, informiert werden.
Rechtsänderung – Schritt 2: Bestimmen Sie regelmäßig, welche der geänderten bzw. neu erlassenen Gesetze, Verordnungen für Ihr Unternehmen relevant sind.
Prüfen Sie regelmäßig anhand des Geltungsbereichs eines neu erlassenen Gesetzes, einer Verordnung etc., ob diese Neuregelung für Ihr Unternehmen relevant ist und dokumentieren Sie dies in Ihrem Rechtskataster. Auch bei Novellen zu bestehenden Gesetzen, Verordnungen etc., die Sie für Ihr Unternehmen als nicht relevant klassifiziert haben, kann sich durch diese Novelle der Geltungsbereich geändert haben. Ignorieren Sie daher nicht Novellen zu Gesetzen und Verordnungen, die in Ihrem Unternehmen bisher nicht relevant waren, völlig.
Rechtsänderung – Schritt 3: Bestimmen Sie regelmäßig die geänderten Betreiberpflichten, die sich aus der neuen oder geänderten Vorschrift ergeben.
Ist eine neues Gesetz, eine Verordnung etc. oder eine Novelle für Ihr Unternehmen relevant, gilt es aus dem Gesetzestext die neue oder geänderte Handlungspflicht zu identifizieren.
Aus jeder Änderung, wie z.B. eines wiederkehrend zu messenden Grenzwerts, können sich mehrere Handlungspflichten ergeben. Einerseits ist in diesem Fall die bisherige Betreiberpflicht zur wiederkehrenden Prüfung auf den neuen Grenzwert anzupassen. Andererseits kann die Handlungspflicht entstehen, die Emission zu messen, ob überhaupt der neue Grenzwert eingehalten wird. Im Falle der Überschreitung ergeben sich weitere Handlungspflichten.
Rechtsänderung – Schritt 4: Weisen Sie die geänderte bzw. neue Betreiberpflicht einem Verantwortlichen im Unternehmen zur Umsetzung zu und kontrollieren Sie die Umsetzung.
Es gilt nicht nur die geänderte Betreiberpflicht zu identifizieren. Die geänderte Betreiberpflicht und die eventuellen weiteren Handlungspflichten, die sich aus der Rechtsänderung ergeben, sind Verantwortlichen für die Umsetzung zuzuweisen. Wichtig ist, auf die Kontrolle der Umsetzung dieser geänderten Betreiberpflichten zu achten. Denn was hilft es, wenn Sie die Rechtsänderungen identifiziert und auch Verantwortlichen zugewiesen haben, aber diese die Handlungspflicht nicht umgesetzt haben.