Haftung der Beauftragten
- Immissionsschutzbeauftragten
- Störfallbeauftragten
- Abfallbeauftragten
- Gewässerschutzbeauftragten
Beauftragte sind gesetzlich verpflichtet, die Betreiberpflichten ihres Themenbereiches zu überprüfen
Kann das Unternehmen oder ein Dritter wegen eines Schadens, der durch die nicht ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben eines Mitarbeiters entstanden ist, Schadensersatz gegen Mitarbeiter geltend machen?
Ja! Der Mitarbeiter haftet gegenüber dem Unternehmen oder einem Dritten abhängig von seiner Schuld:
Arbeitnehmer haftet voll
Arbeitnehmer und Arbeitgeber haften anteilig, d.h. der Schaden wird zwischen beiden geteilt
Arbeitnehmer haftet nicht
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