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Einmal systematisch Betreiberpflichten organisieren… reduziert mit einem Schlag die Haftung in drei Rechtsbereichen:

  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Strafrecht
  • Schadensersatzrecht

Kurz zusammengefasst, was ist der wesentliche Inhalt dieser drei Rechtsgebiete:

Ordnungswidrigkeitenrecht

Vorschriften des Verwaltungsrechts werden übertreten und die Übertretung ist mit Bußgeld belegt.

Wer straft: Verwaltungsbehörde

Strafrecht

Umweltstraftat oder Verletzung von Leib und Leben: Körperverletzung durch Betriebsunfall

Wer straft: Strafgericht

Schadensersatzrecht

Können Unternehmen oder Dritte Schadensersatz gegen Mitarbeiter geltend machen?

Wer straft: Zivilgerichte

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Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Dr. Thomas Gutwinski
Beratung Rechtsmanagement
tgutwinski@gutwinski.at
+49 (0)211 13866 467

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Am zielführendsten: Schauen Sie sich das doch über ein Testkonto näher an.

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Gutwinski Management GmbH