Geschäftsführer und Vorstände, aber auch Abteilungsleiter, sind gesetzlich verpflichtet, in ihrem Zuständigkeitsbereich die Betreiberpflichten des Umwelt- und Arbeitsschutzes zu kontrollieren – sie haften andernfalls persönlich. Auch Beauftragte haben die rechtliche Verpflichtung zur Kontrolle der Umsetzung der Betreiberpflichten. Nur wer die Details seiner rechtlichen Verantwortung kennt, kann seine persönlichen Haftungsrisiken reduzieren.
Praxisorientiert
Als anerkannter, internationaler Experte für „Gerichtsfeste Organisation“ gibt Dr. Thomas Gutwinski im Seminar „Organisationsverantwortung und Haftung im Umwelt- und Arbeitsschutz“ am 7. & 8. Oktober in Freising bei München wichtige Informationen, wer im Detail wofür im Umwelt- und Arbeitsschutz verantwortlich ist, wer in welchem Ausmaß wofür haftet und wie die Verpflichtungen am einfachsten umgesetzt werden können. Praxisorientiert vermittelt Dr. Thomas Gutwinski gemeinsam mit Prof. Dr. jur. Hans-Jürgen Müggenborg, wie die Betreiberpflichten des Umwelt- und Arbeitsschutzes bestimmt, delegiert, kontrolliert werden und aktuell zu halten sind, um die persönliche Haftung zu reduzieren.
Themen
- Grundlagen der rechtlichen Verantwortung von natürlichen und juristischen Personen und Organen
- Resultierende Pflichten des Arbeitgebers aus dem Umwelt- und Arbeitsschutz
- Leitungsfunktionen und Verantwortlichkeiten
- Richtiges Verhalten beim Besuch von Polizei und Staatsanwaltschaft
- Wege zur gerichtsfesten Organisation
- Implementierung eines Strafrechtsmanagementsystems
Zielgruppen
- Geschäftsführer, Vorstände und Unternehmer
- Fach- und Führungskräfte mit Verantwortung im Umwelt- und Arbeitsschutz oder Qualitätsmanagement von Unternehmen aus Produktion, Handel und Dienstleistung
- Umweltgutachter
- Umweltbeauftragte
- Unternehmensberater
- Rechtsabteilungen mit Fokus betrieblicher Umweltschutz
Details und Anmeldung: PDF Wissensforum